Ihr Ansprechpartner in Umwelt-, Energie-, und Sicherheitsfragen
Kontakt
Schornsteinfegermeister Steffen SchreierMittelstraße 19
02894 Reichenbach/Oberlausitz
Telefon: +49 (0)35828 / 71115
Funktelefon: +49 (0)171 / 4346475
Telefax: +49 (0)35828 / 88856
Email: kontakt@schornsteinfeger-schreier.de
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Öffnungszeiten
In der Regel erreichen Sie unser Büro zu den angegebenen Zeiten. An Montagen findet hier von 17:00-19:00 Uhr eine Sprechzeit statt.Montag | 07:00 - 12:30 Uhr 17:00 - 19:00 Uhr Sprechzeit |
Dienstag | 07:00 - 12:30 Uhr |
Mittwoch | 07:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag | 07:00 - 12:30 Uhr |
Freitag | 07:00 - 12:30 Uhr |
Der direkte Weg zum Glück! Ihre Schornsteinfeger vom Meisterbetrieb Steffen Schreier!
Hoheitliche Aufgaben
Als bevollmächtigter Schornsteinfegermeisterbetrieb sind wir zuständig für den Kehrbezirk 14626-09 Reichenbach/O.L. Wir erfüllen hier die gesetzlich vorgeschriebenen hoheitlichen Aufgaben wie:
Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids
Bei einer Feuerstättenschau besichtigt der für den Kehrbezirk zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerungsanlagen eines Gebäudes und überprüft deren Betriebs- und Brandsicherheit. Im Anschluß wird im Feuerstättenbescheid festgesetzt, welche Schornsteinfegerarbeiten in welchem Zeitraum durchzuführen sind.
Anlassbezogene Überprüfungen der Feuerungsanlage
Sollten Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von einer Feuerungsanlage schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen bzw. dass die Betriebssicherheit oder Brandsichheit der Anlage nicht gegeben ist, so können diese durch den Bevollmächtigten überprüft werden.
Führung des Kehrbuches
Im Kehrbuch werden alle relevanten Daten wie z.B. Eigentümer, Betreiber, Art und Brennstoff der Anlage, festgesetzte sowie durchgeführte Arbeiten, usw. für alle Feuerungsanlagen im Kehrbezirk dokumentiert.
Tätigkeiten nach dem Baurecht
Feuerstätten, die neu errichtet oder wesentlich geändert worden sind, dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt hat.
Vorlagen/Download
Kenziffernblatt zur Errichtung oder Änderung einer Feuerungsanlage Bescheinigung über die Tauglichkeit des Anschlusses von Feuerungsstätten an Abgasanlagen gemäß §82 Abs. 3 SächsBOKehrbezirk
Der Kehrbezirk und damit die Zuständigkeit für hoheitliche Aufgaben umfasst die folgenden Gemeinden und Ortsteile:
Reichenbach/Oberlausitz mit allen Ortsteilen:
Biesig, Borda, Dittmannsdorf, Feldhäuser, Goßwitz, Krobnitz, Lehnhäuser, Mengelsdorf, Meuselwitz, Reißaus, Schöps, Sohland am Rotstein, Zoblitz
Vierkirchen mit den Ortsteilen:
Buchholz, Melaune, Prachenau, Rotkretscham, Tetta, Wasserkretscham
Markersdorf in den Ortsteilen:
Deutsch Paulsdorf, Gersdorf
Rosenbach im Ortsteil Herwigsdorf (teilweise)
Bernstadt auf dem Eigen im Ortsteil Kemnitz