Schornsteinfegerhandwerk - Hilft die Umwelt schützen - Schornsteinfegermeister Steffen Schreier

Schornsteinfeger­meister Steffen Schreier

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 626 - 09 Reichenbach Oberlausitz

Ihr Ansprechpartner in Umwelt-, Energie-, und Sicherheitsfragen

Kontakt

Schornsteinfegermeister Steffen Schreier
Mittelstraße 19
02894 Reichenbach/Oberlausitz


Telefon: +49 (0)35828 / 71115
Funktelefon: +49 (0)171 / 4346475
Telefax: +49 (0)35828 / 88856
Email: kontakt@schornsteinfeger-schreier.de
Steffen Schreier

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Öffnungszeiten

In der Regel erreichen Sie unser Büro zu den angegebenen Zeiten. An Montagen findet hier von 17:00-19:00 Uhr eine Sprechzeit statt.
Montag07:00 - 12:30 Uhr
17:00 - 19:00 Uhr Sprechzeit
Dienstag07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag07:00 - 12:30 Uhr
Freitag07:00 - 12:30 Uhr
Bei Fragen rund um Kamine, Kaminöfen und Schornsteinsystemen kommen Sie gern auf mich zu. Ich berate Sie gerne!

Der direkte Weg zum Glück! Ihre Schornsteinfeger vom Meisterbetrieb Steffen Schreier!

Schöne Aussichten für 2013 Kraft gespart fürs neue Jahr 2014 Glasklar für's 20. Jahr 2015 Mit Volldampf durch 2016 Viel Freude und Glück für 2017 Viel Holz zum Heizen und Glück für 2019

Hoheitliche Aufgaben

Als bevollmächtigter Schornsteinfegermeisterbetrieb sind wir zuständig für den Kehrbezirk 14626-09 Reichenbach/O.L. Wir erfüllen hier die gesetzlich vorgeschriebenen hoheitlichen Aufgaben wie:

Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids

Bei einer Feuerstättenschau besichtigt der für den Kehrbezirk zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerungsanlagen eines Gebäudes und überprüft deren Betriebs- und Brandsicherheit. Im Anschluß wird im Feuerstättenbescheid festgesetzt, welche Schornsteinfegerarbeiten in welchem Zeitraum durchzuführen sind.

Anlassbezogene Überprüfungen der Feuerungsanlage

Sollten Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von einer Feuerungsanlage schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen bzw. dass die Betriebssicherheit oder Brandsichheit der Anlage nicht gegeben ist, so können diese durch den Bevollmächtigten überprüft werden.

Führung des Kehrbuches

Im Kehrbuch werden alle relevanten Daten wie z.B. Eigentümer, Betreiber, Art und Brennstoff der Anlage, festgesetzte sowie durchgeführte Arbeiten, usw. für alle Feuerungsanlagen im Kehrbezirk dokumentiert.

Tätigkeiten nach dem Baurecht

Feuerstätten, die neu errichtet oder wesentlich geändert worden sind, dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt hat.

Kehrbezirk

Der Kehrbezirk und damit die Zuständigkeit für hoheitliche Aufgaben umfasst die folgenden Gemeinden und Ortsteile:

Reichenbach/Oberlausitz mit allen Ortsteilen:
Biesig, Borda, Dittmannsdorf, Feldhäuser, Goßwitz, Krobnitz, Lehnhäuser, Mengelsdorf, Meuselwitz, Reißaus, Schöps, Sohland am Rotstein, Zoblitz

Vierkirchen mit den Ortsteilen:
Buchholz, Melaune, Prachenau, Rotkretscham, Tetta, Wasserkretscham

Markersdorf in den Ortsteilen:
Deutsch Paulsdorf, Gersdorf

Rosenbach im Ortsteil Herwigsdorf (teilweise)

Bernstadt auf dem Eigen im Ortsteil Kemnitz